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Flächenertrag

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Gemeinde und Solarpark: Bebauungsplan, Kommunalbeteiligung und wie Sie den Gemeinderat überzeugen

Solarpark in der Gemeinde: Warum meist der Gemeinderat entscheidet, was die Kommunalbeteiligung nach § 6 EEG bringt und was Sie als Eigentümer tun können.

von Lennart Laabs3 Min. LesezeitStand: 17. September 2026

Ein Pachtvertrag allein bringt noch keinen Solarpark. In den meisten Fällen entscheidet am Ende die Gemeinde, ob auf Ihrer Fläche gebaut werden darf. Wer das früh berücksichtigt und die Gemeinde von Anfang an einbindet, erhöht die Chancen deutlich – und vermeidet, dass ein Projekt nach Jahren der Planung scheitert.

Warum die Gemeinde meist mitentscheidet

Landwirtschaftliche Flächen liegen planungsrechtlich im sogenannten Außenbereich. Dort darf grundsätzlich nur gebaut werden, was ausdrücklich vorgesehen ist. Für die meisten Solarparks muss die Gemeinde deshalb einen Bebauungsplan aufstellen und in der Regel auch den Flächennutzungsplan ändern.

Darüber entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde ist dazu nicht verpflichtet – es gibt keinen Anspruch auf einen Bebauungsplan. Im Verfahren werden Behörden und Öffentlichkeit beteiligt, Gutachten erstellt und Einwände abgewogen. Die Kosten für Planung und Gutachten übernimmt üblicherweise der Projektentwickler.

Ausnahmen: privilegierte Flächen

Einfacher ist es entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen: In einem Streifen von 200 Metern sind Solarparks planungsrechtlich privilegiert und brauchen keinen Bebauungsplan. Eine Baugenehmigung ist trotzdem nötig, und die Gemeinde wird im Verfahren beteiligt. Bis 500 Meter sind Anlagen dort nach dem EEG förderfähig, brauchen jenseits der 200 Meter aber in der Regel wieder einen Bebauungsplan.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch kleinere Agri-PV-Anlagen im Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb privilegiert. Selbst bei privilegierten Flächen lohnt es sich, die Gemeinde früh zu informieren.

Was die Gemeinde von einem Solarpark hat

Gemeinderäte fragen zu Recht: Was bringt uns das? Schließlich verändert ein Solarpark das Landschaftsbild, und manche Bürger sorgen sich um den Verlust landwirtschaftlicher Flächen. Diese Bedenken sollten ernst genommen werden. Gleichzeitig gibt es mehrere gute Argumente, die in der Diskussion oft zu kurz kommen.

  • Kommunalbeteiligung nach § 6 EEG: Betreiber können der Gemeinde bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Das ist freiwillig, wird aber von vielen Entwicklern angeboten und kann für die Gemeindekasse über die Jahre einen spürbaren Betrag ausmachen.
  • Gewerbesteuer: Der Betrieb eines Solarparks ist gewerblich. Die Gewerbesteuer fließt zu einem großen Teil an die Gemeinde, in der die Anlage steht – sobald die Anlage Gewinne abwirft, was in den ersten Jahren nicht immer der Fall ist.
  • Bürgerbeteiligung: Manche Projekte bieten Anwohnern Beteiligungsmöglichkeiten an, etwa über Genossenschaften, Nachrangdarlehen oder vergünstigte Stromtarife.
  • Ausgleichsflächen und Naturschutz: Blühflächen, Hecken und extensiv gepflegtes Grünland können die Artenvielfalt vor Ort fördern.

Einige Bundesländer haben eigene Regelungen zur Beteiligung von Gemeinden oder Bürgern eingeführt, teils verpflichtend. Was genau gilt, ist von Land zu Land verschieden. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Was Sie als Eigentümer selbst tun können

Die formale Planung übernimmt der Projektentwickler. Als Eigentümer vor Ort haben Sie aber einen Vorteil, den kein Entwickler hat: Man kennt Sie. Das können Sie nutzen.

  • Früh mit dem Bürgermeister sprechen: Fragen Sie unverbindlich, wie die Gemeinde zu Solarparks steht und ob es bereits Kriterien oder Standortkonzepte gibt.
  • Nachbarn informieren: Wer es von Ihnen persönlich erfährt, reagiert meist gelassener als jemand, der es aus der Zeitung liest.
  • Den bisherigen Pächter einbinden: Bleibt er über Beweidung oder Grünpflege beteiligt, wird er eher zum Fürsprecher.
  • Bei Infoabenden dabei sein: Ein Eigentümer aus dem Ort, der hinter dem Projekt steht, wirkt glaubwürdiger als jede Präsentation.
  • Auf einen seriösen Entwickler achten: Fragen Sie, wie er die Gemeinde einbinden will und ob er eine Kommunalbeteiligung anbietet.

Wenn die Gemeinde ablehnt

Ein Nein im Gemeinderat ist nicht immer endgültig. Manchmal scheitert ein Projekt an der Größe, am Standort oder am Zeitpunkt – etwa kurz vor einer Kommunalwahl. Eine kleinere Anlage, mehr Abstand zur Bebauung oder ein überzeugenderes Beteiligungsangebot können die Stimmung ändern. Achten Sie im Pachtvertrag darauf, dass Ihre Fläche nicht unbegrenzt blockiert bleibt, wenn keine Genehmigung zustande kommt.

Wir schauen uns kostenlos an, ob Ihre Fläche privilegiert ist oder einen Bebauungsplan braucht, und vermitteln Entwickler, die Erfahrung mit der Einbindung von Gemeinden haben.

Lennart Laabs

Geschrieben von

Lennart Laabs

Leiter Projektentwicklung bei Flächenertrag

Planungsrecht, Netzanschluss und Entwicklung bis zur Baureife.

Fachlich geprüft von Lukas Müller (Leiter Akquise) · Stand 17. September 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Lukas Müller

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